Allgemeine Geschäftsbedingungen



§1 Allgemeines
1. Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Musik-Villa und dem Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.
2. Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für die Musik-Villa erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde.
3. Die Musik-Villa behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die Musik-Villa sind ausgeschlossen.

§2 Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware von der Musik-Villa einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
2. Sämtliche Preise sind Barzahlungspreise inkl. Mehrwertsteuer zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs- und Transportkosten.
3. Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verpackungsschäden muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen.
4. Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart.
5. Schadensersatzansprüche gegen die Musik-Villa wegen Nichterfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§3 Gewährleistungen und Schadensersatzansprüche
1. Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einer von der Musik-Villa nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
2. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
3. Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und schriftlich unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält.
4. Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigenpflicht gemäß §2 Ziffer 3 nachgekommen ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist.
5. Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang zu laufen. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des §14 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr und für gebrauchte Sachen sechs Monate ab Gefahrenübergang.
6. Im übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
7. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Musik-Villa lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Musik-Villa oder Erfüllungsgehilfen (z. B. dem Zustelldienst) der Musik-Villa beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Musik-Villa auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.

§4 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungen der Musik-Villa sind – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – unverzüglich und ohne Abzug zahlbar.
2. Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Falls der Musik-Villa ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die musik-Villa berechtigt, diesen geltend zu machen.

§5 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Musik-Villa. Bei Verträgen mit Verbrauchern, §13 BGB, behält sich die Musik-Villa das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Dritten zu veräußern oder sonstige, das Eigentum der Musik-Villa gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen der Musik-Villa und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an die Musik-Villa ab. Die Musik-Villa nimmt diese Abtretung an.

§6 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Musik-Villa bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Anzenkirchen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Musik-Villa ist Eggenfelden. Dieses gilt auch für Klagen der Musik-Villa gegen den Kunden soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§7 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nachdem wir die Ware an das Versandunternehmen ausgeliefert haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Musik-Villa
Inhaber: Andreas Reitberger
Loderhamer Str. 4
84371 Anzenkirchen
Deutschland
Andreas.Reitberger[@]musikvilla.de


§8 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

§9 Schlussbestimmung
Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.